Steuern und Gewerbe
Als selbständige 24h-Betreuungskraft bist du für deine Steuern selbst verantwortlich.
Als selbständige 24h-Betreuungskraft bist du für deine Steuern selbst verantwortlich. Im Onboarding gibst du dein Sitzland und deine Steuernummer an und legst fest, wie du deine Betreuungsleistung abrechnest: umsatzsteuerfrei, als Kleinunternehmen oder mit dem Steuersatz deines Landes. Danach richtet sich, was auf deinen Rechnungen steht.
Die Rechnungen an die Familien stellt CAIR in deinem Namen. Für die Servicegebühr, die von deiner Auszahlung einbehalten wird, bekommst du eine eigene Gebührenrechnung von CAIR.
Sitzt dein Unternehmen im EU-Ausland, ist die Gebührenrechnung netto: Die Umsatzsteuer meldest du in deinem Sitzland selbst an (Reverse Charge). Dafür brauchst du eine bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In Deutschland weisen wir stattdessen 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer aus, die du als Vorsteuer ziehst, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Als Kleinunternehmer bist du es nicht.
Bewahre alle Rechnungen und Belege auf. Du findest sie in den Buchungsdetails und kannst sie als PDF herunterladen. Bei steuerlichen Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater in deinem Land zu kontaktieren.