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Weitere Förderungen

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen (Stand: 2026): Der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) gilt für anerkannte Angebote wie Tagespflege, einen Pflegedienst oder Alltagsbegleitung, nicht für die Betreuungskraft selbst.

Neben dem Pflegegeld gibt es weitere Leistungen (Stand: 2026): Der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat) gilt für anerkannte Angebote wie Tagespflege, einen Pflegedienst oder Alltagsbegleitung, nicht für die Betreuungskraft selbst. Bei Verhinderungspflege, wenn du selbst als pflegende Person ausfällst, gibt es eigene Fördertöpfe. Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnung können mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden. Pflege- und Betreuungskosten sind außerdem oft steuerlich absetzbar.

Alle Leistungen und Zuschüsse für 2026 haben wir in unserem Pflegeratgeber zusammengestellt. Für eine persönliche Übersicht empfehlen wir zusätzlich einen kostenlosen Beratungstermin beim lokalen Pflegestützpunkt.